Umleitung unnötig! – ADFC Bremen für zentrale Baustellenkoordination

Der ADFC Bremen fordert von der Stadt endlich eine zentrale Stelle für die Baustellenkoordination einzurichten.

Der ADFC Bremen fordert von der Stadt endlich eine zentrale Stelle für die Baustellenkoordination einzurichten. "Was wir auf dem Artikelbild im Fall der Baustelle in der Julius-Brecht-Allee vor uns hatten, war kein Einzelfall und beschäftigt uns so oder in ähnlicher Form mehrfach im Jahr", so Sven Eckert, Geschäftsführer beim ADFC Bremen. Und weiter: "Die Bedürfnisse des Radverkehrs werden bei der Planung und Beschilderung von Baustellen fast nie mitgedacht. Das muss sich dringend ändern."

Stein des Anstoßes: Eine Baustelle mit Vollsperrung von Rad- und Gehweg auf der Julius-Brecht-Allee in Höhe der Eislebener Straße. Wer davon nichts mitbekam war der Autoverkehr, dem weiterhin beide Fahrspuren zu Verfügung standen. Einschränkungen, Umwege und oftmals gefährliche Verkehrsführungen hinnehmen mussten Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, also gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmenden. Das steht dem selbstformulierten Anspruch des Senats entgegen, den Radverkehr fördern zu wollen. Eckert: "Verkehr wird von den zuständigen Stellen immer noch ausschließlich als Autoverkehr wahrgenommen, Fußgänger*innen und Radfahrende spielen keine Rolle, sondern sollen sich ihre Wege einfach suchen. Das ist schlicht eine Missachtung und für den ADFC Bremen nicht nachvollziehbar."

Nach Ansicht des ADFC hätte bequem eine Fahrspur von der Fahrbahn abgesperrt und als Fuß- und Radweg ausgeschildert werden können. Warum das nicht geschehen ist, liegt für den ADFC Bremen daran, dass Polizei und das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) je nach Lage der Baustelle zuständig bzw. nicht zuständig sind. Die Faustregel, dass die Polizei für Baustellen in Seitenbereichen, wie Rad- und Fußwegen zuständig und das ASV für Baustellen auf Straßen und damit auch Absperrungen von Fahrbahnen zuständig ist, gilt jedoch nicht immer und ist zudem davon abhängig, ob es sich um eine Nebenstraße oder Hauptstraße handelt. Klingt nicht nur kompliziert, ist es auch.

Wird auf dem Fuß- und/oder Radweg einer Hauptstraße, wie der Julius-Brecht-Allee, gebaut und soll eine Fahrspur der Fahrbahn gesperrt und als Fuß- und/oder Radweg ausgeschildert werden, ist nicht nur eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Straßenverkehrsbehörde erforderlich, sondern bindet auch Ressourcen bei beiden Stellen. Daher wird - zum Nachteil des Rad- und Fußverkehrs - viel zu häufig der Aufwand gescheut, eine zweite Behörde hinzuzuziehen. Ausbaden müssen das dann die Radfahrenden, indem sie beim Ausweichen akuten Gefährdungssituationen und unnötigen Umleitungen ausgesetzt werden.

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https://bremen.adfc.de/artikel/umleitung-unnoetig-adfc-bremen-fuer-zentrale-baustellenkoordination

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Bremen?

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  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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