Schwangere Frau schiebt ihr Rad und dreht den Kopf nach hinten zu einem Begleiter.

Radfahren in der Schwangerschaft ist gesundheitlich unbedenklich. © iStock/AleksandarNakic

Radfahren in der Schwangerschaft

Frauen, die auch während der Schwangerschaft Rad fahren, ernten oft Unverständnis. Dabei ist Radfahren weder für das Ungeborene noch die werdende Mutter gefährlich, und die Bewegung sogar von Vorteil.

Ende des 19. Jahrhunderts rieten Ärzte vom Radfahren in der Schwangerschaft ab mit der Begründung, es könne Frühgeburten auslösen. Das war nur eines von vielen fadenscheinigen Argumenten, um Frauen vom Radfahren abzuhalten, da es allgemein als unschicklich galt. Es gibt jedoch keine echten medizinischen Gründe dafür, das Rad stehen zu lassen, sobald eine Schwangerschaft eintritt. Internationale medizinische Richtlinien erwähnen das Radfahren grundsätzlich positiv. In Fahrradnationen wie Dänemark oder den Niederlanden fahren Frauen völlig selbstverständlich Rad – sogar mit einsetzenden Wehen ins Krankenhaus.

Radfahren auch in der Schwangerschaft gesund

Das Forschungsprojekt „Fördern und Stärken der Fahrradnutzung bei jungen Familien nach der Geburt von Kindern“, gefördert vom Bundesverkehrsministerium, hat sich mit dem Thema beschäftigt und kommt zu dem Schluss: „Radfahren ist auch während der Schwangerschaft eine empfehlenswerte körperliche Betätigung.“ Es belaste das Baby nicht, entlaste aber Gelenke und Beckenboden. Vielen Frauen empfinden das Radfahren als angenehmer gegenüber dem zu Fuß-Gehen.

Leichte sportliche Betätigung während der Schwangerschaft hat zudem zahlreiche Vorteile und schützt vor Schwangerschaftsdiabetes und Depressionen vor und nach der Entbindung. Daneben fallen körperliche Komplikationen während der Schwangerschaft geringer aus und die Geburten verlaufen mit weniger Komplikationen. Das hat die Sporthochschule Köln herausgefunden. Hochintensive Belastungen sollten jedoch die Ausnahme sein.

Einstellungssache

Um das Radfahren angenehm zu machen, sollte das Fahrrad so eingestellt werden, dass die Schwangere möglichst aufrecht sitzt. Ein gut gepolsterter oder gefederter Sattel dämpft Stöße vom Untergrund. Ein Fahrrad mit tiefem Einstieg erleichtert das Aufsteigen, gerade im letzten Schwangerschaftsdrittel fällt es vielen Frauen schwerer, das Bein über ein normales Oberrohr zu heben.

Oft wird vor der Sturzgefahr beim Radfahren gewarnt. Stürze können aber auch bei anderen Tätigkeiten passieren, vor allem, weil durch den sich ändernden Körperschwerpunkt das Gleichgewichtsgefühl beeinflusst wird. Es ist also grundsätzlich eine höhere Vorsicht geboten, auch beim Radfahren. Um das Sturzrisiko zu verringern, sollte zudem nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Bei winterlichen Verhältnissen gehören Spikereifen zur Pflichtausstattung.

Frauen wünschen sich bessere Infrastruktur

Grundsätzlich ist das Radfahren also auch während einer Schwangerschaft eine empfehlenswerte Art der Fortbewegung. Trotzdem haben viele Frauen Scheu davor, vor oder nach der Geburt mit dem Rad im Verkehr unterwegs zu sein, obwohl sie es gerne würden.

In einer Befragung im Rahmen des oben genannten Projekts äußerten viele Frauen Angst vor Unfällen und den Wunsch nach sicherer Radverkehrsinfrastruktur. Diese Forderung ist eine der zentralen Säulen, die das Projekt identifiziert hat, um mehr schwangere Frauen und junge Mütter aufs Fahrrad zu bringen. Die anderen beiden sind Wissensvermittlung und Möglichkeiten zur praktischen Erfahrung.

Weitergehende Informationen mit vielen praktischen Tipps zum Radfahren während der Schwangerschaft und zum Kindertransport finden sich auf der Projektseite und einer Broschüre auf  www.radfahren-mit-baby.de und auf der Seite der Sporthochschule Köln.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Gibt der ADFC Bremen einen Newsletter heraus?

    Circa einmal im Monat informiert der ADFC Bremen mit seinem Newsletter über vergangene Events, aktuelle Projekte und anstehende Termine. Hier erfährst du alles über unsere Aktivitäten und bist frühzeitig informiert!

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  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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