Freie Wege für alle statt Parkplätze!

Seit Jahrzehnten wird in Bremen das aufgesetzte Parken stillschweigend geduldet, egal an welchem Wochentag oder zu welcher Tageszeit. Deswegen verschönern wir am 27.05.2024 in der Biebricher Straße um 10 Uhr ein illegal aufgesetzt parkendes Auto.

In zahlreichen engen Wohnstraßen werden die immer breiter werdenden PKW häufig so nah an der Grundstücksgrenze abgestellt, dass Kinderwagen über den Gartenzaun gehoben werden müssen. In Einbahnstraßen sind die Fuß- und Radwege in der Regel sogar beidseitig von Autos belegt. Rollstuhl- und Rollatornutzende kommen nicht mehr durch, Menschen mit Kinderwagen und Kinder auf Fahrrädern müssen auf die Fahrbahn ausweichen, weil Autos illegal geparkt werden.

Das Bremer Bündnis Verkehrswende macht dieses Falschparken nun sichtbar. In Vorbereitung auf den bevorstehenden Prozess beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum aufgesetzten Parken zeigen der ADFC, BUND, Fuß e.V., einfach einsteigen und VCD erneut, wie viel öffentlicher Raum durch illegal geparkte Autos eingenommen wird.

Das Urteil hat eine bundesweite Strahlkraft. In der Kalenderwoche 22 werden daher deutschlandweit falsch geparkte Autos verpackt, mit Ballons behängt oder auf andere Art und Weise sichtbar gemacht. In Bremen wird dafür am 27.05.2024 in am 27.05.2024 in der Biebricher Straße, 28199 Bremen um 10 Uhr ein aufgesetztes Auto verschönert.

„Private Autos werden seit Jahren immer größer, während die Restbreite für Fuß- und Radwege schrumpft. Dieses illegale Abstellen von Autos behindert und gefährdet alle – insbesondere Kinder. Öffentlicher Raum ist für alle da, es kann nicht sein, dass er weiterhin von Autofahrenden wie selbstverständlich in Anspruch genommen wird“, so äußert sich Sven Eckert, Geschäftsführer des ADFC in Bremen.

„Es gibt kein Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür, nicht einmal ein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Die Nichtbeachtung der StVO führt jedoch seit Jahren zu einer stetigen Verschärfung des Konflikts um das Parken auf Fußwegen“, ergänzt Lisa Tschink, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BUND.

„Hier besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf“, so Sandra Conrad-Juhls von der Geschäftsstelle des VCD Bremen, zwei der Kläger:innen sind mit ihr selbst in der Mobilitätswende aktiv. „Für uns bedeutet das BVG-Urteil im positiven Fall ein Ende der „Durststrecke“ für Bremer:innen, die sich bisher auf viel zu engen Wegen ihren Weg durch Wohngebiete der Gründerzeit bahnen müssen. Zumindest wird es Auswirkungen auf die Formulierungen weiterer Klagen in Bezug auf die faire Flächenverteilung des deutschlandweiten Straßenraums haben“.

Hintergrund:

In Bremen haben 2022 fünf Anwohner:innen aus drei Straßen gegen die Mobilitätsbehörde und die Innenbehörde der Stadt Bremen geklagt. Das OVG hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts, demzufolge die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen, zwar bestätigt, aber einen recht großen Ermessensspielraum eingeräumt. Beide Seiten gingen in die Revision.

Die Revisionsverhandlung zu dem am 3. März 2023 vom OVG ausgesprochenen Urteil im Bremer Gehwegprozess findet am 6. Juni 2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Der Anlass ist, dass das Bremer OVG zwar die Verletzung der Rechte der Klagenden festgestellt hat, das aktive Handeln aber de facto dem politischen Ermessen der Behörden überlässt. Angesichts des seit Jahrzehnten praktizierten Wegschauens der Bremer Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden arbeiten die Kläger:innen mit der Anrufung des BVG auf ein Urteil hin, das die Stadt zu einem wirksamen Vorgehen verpflichtet.

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