Abräumen des Ghostbikes Horn durch Polizei erzwungen
Ein Radfahrer ist bei einem Verkehrsunfall in Horn getötet worden. Der ADFC als Stimme der Radfahrenden stellt in Bremen und in vielen anderen deutschen Städten nach einem solchem Unfall mit Todesfolge ein „Ghostbike“ an die Unfallstelle.
Die weißgestrichenen Fahrräder mahnen zu mehr Rücksichtnahme. Seit Jahren ist dies in Bremen akzeptiert. Die Polizei selbst hat in der Vergangenheit sogenannte „Crash-Bikes“ aufgestellt. Die grünen Fahrräder mit Achtung!-Schild machten auf besonders konfliktbehaftete Stellen aufmerksam.
Jetzt ist dem ADFC Bremen vom Revier Horn mitgeteilt worden, dass das an der Unfallstelle Haferwende aufgestellte Ghostbike unverzüglich zu entfernen sei.
- Der gewählte Aufstellungsort führt zu einer Ablenkung des abbiegenden motorisierenden Individualverkehrs.
- Zum Aufstellen eines solchen Fahrrades eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 (1) Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG) vorliegen müsse.
- Sollte das Ghostbike nicht entfernt werden, werde von Seiten des zuständigen Polizeireviers Horn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den ADFC Bremen eingeleitet. (Aus dem Schreiben des Revier Horn vom 19.09.2023)
Der ADFC Bremen findet dieses Vorgehen beschämend, der Situation nicht angemessen und den Angehörigen des Unfallopfers gegenüber respektlos.
Die Polizei Bremen hat bislang in solchen Fällen immer sehr verständnisvoll reagiert, ist es doch auch ihr ureigenes Interesse, dass im Verkehr möglichst wenige Menschen zu Schaden kommen.
Es ist absolut unverständlich, warum ein einzelnes Revier mit dieser langjährigen Tradition bricht und diese Form des Erinnerns und Mahnens durch ein Ghostbike unter Androhung von rechtlichen Sanktionen gegen den ADFC Bremen unterbindet.