Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bremen e. V.

Dooring

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt. © David-Sch | iStock

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.

Häufig ist die Meinung zu finden, vorhandene Radwege müssten immer genutzt werden. Das ist jedoch nicht richtig. Eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gibt es nicht, und nur entsprechend ausgeschilderte Radwege müssen auch benutzt werden. Neuere Regelungen wie die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr sind ebenfalls häufig unbekannt.

Die wichtigsten Regeln für Radfahrende hat der ADFC in der Rubrik „Verkehrsrecht für Radfahrende“ erklärt: www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

Es gilt ein Mindestabstand!

Neu ist beispielsweise, dass Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten müssen.

Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten für Kfz-Fahrer*innen höhere Bußgelder, für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt: Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig – und ein Monat Fahrverbot.

Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren: 40 statt 20 Euro. Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren!

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.

Neu ist auch der Grünpfeil nur für den Radverkehr! Das spezielle Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten. Der Grünpfeil für den Kfz-Verkehr gilt nun auch für Radfahrende.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Aktion zum Tag der Verkehrssicherheit: „Realer Mängelmelder“

Der ADFC Bremen hat am Tag der Verkehrssicherheit seinen Mängelmelder zum Leben erweckt. Stadtweit wurden…

Mit dem Rad zur Arbeit – Winter Bike to Work Day

Freitagmorgen an der Burger Brücke und um halb drei im Doventor haben wir Radpendelnde am #WinterBiketoWorkDay mit…

Rücksichtsvoll miteinander auf gemeinsamen Wegen

In Grünanlagen ist Radfahren grundsätzlich erlaubt - und das ist auch richtig. Erlaubt bedeutet aber auch, dass auf…

Fahrrad trifft…17 Ziele - Mühlentour

Mit dem Fahrrad die Welt entdecken – das geht! Der ADFC hat fünf Abenteuertouren in Bremen zum selbstständig Nachfahren…

3.000 gemeldete Mängel

Mittlerweile wurden im ADFC-Mängelmelder 3.000 Meldungen eingetragen. Spitzenreiter unter den gemeldeten Mängeln sind…

Klimafreundliche Mobilität im Kita-Alltag

Im Workshop ener:kita von energiekonsens haben wir Anregungen geben können, um Eltern, Kolleg*innen und pädagogische…

Mehr Radverkehr – mit Sicherheit

Mit Blick auf den Klimawandel wird die Notwendigkeit von Alternativen zum Auto immer dringender. Hier gilt es aus Sicht…

Das ärgert Radfahrende

Die Top 3 der Radverkehrsärgernisse in Bremen aus dem ADFC-Mängelmelder

Kidical Mass - Kinder aufs Rad!

Die Kidical Mass macht mit großen Fahrraddemos auf die fehlende Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr aufmerksam.

https://bremen.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende-10

Bleiben Sie in Kontakt