Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC / Westrich

StVO / Appell an Verkehrsminister: Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen

Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau vor der Reform.

Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.     

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“

Politisches Patt darf keine Radfahrenden gefährden  

Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung nebst angeschlossenem Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt auch den Rest der Reform zu kippen. Stork: „Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.“

Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich

Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrerinnen und Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrende kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer / die Autofahrerin.

Hinweis für Redaktionen: Unsere Pressemitteilung zum Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung finden Sie in unserem Pressebereich. Dort gibt es außerdem Themenfotos Radverkehr sowie unsere älteren Pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit rund 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork

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https://bremen.adfc.de/pressemitteilung/stvo-appell-an-verkehrsminister-fahrradnovelle-wieder-in-kraft-setzen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Bremen?

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  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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