Rücksichtsvoll miteinander auf gemeinsamen Wegen

In Grünanlagen ist Radfahren grundsätzlich erlaubt - und das ist auch richtig. Erlaubt bedeutet aber auch, dass auf geteilten Wegen mit Spaziergänger:innen und spielenden Kindern gegenseitige Rücksichtnahme geboten ist.

„Daher appellieren wir hier an alle Radfahrenden: Nehmt Rücksicht auf gemeinsamen Wegen!“, kommentiert Sven Eckert, Geschäftsführer ADFC Bremen die „Waller Petition für getrennte Wege“. „Erfreulicherweise entdecken immer mehr Menschen das Rad als gesundes und klimafreundliches Alltagsverkehrsmittel für sich. Aber unsere Straßen sind auf den wachsenden Radverkehr überhaupt nicht eingestellt, gute Radwege fehlen überall. Was wir vorfinden, ist ein verwirrendes und teils gefährliches Flickwerk an Lösungen., deswegen weichen Radfahrende auf Fußwege und in Grünanlagen aus, weil sie sich auf der Fahrbahn auf Tuchfühlung mit schnellen Autos, Bussen und LKW nicht sicher fühlen.“, führt er weiter aus.

Appell für mehr Sicherheit

Darum geht ein weiterer Appell des ADFC Bremen an die Städte Bremen und Bremerhaven beim Ausbau sicherer Radwege mehr Tempo zu machen. Denn wichtig ist es, die Ursache zu beseitigen und nicht ein Symptom zu fokussieren!

Zahlreiche (Beinah-)Unfälle passieren auch dadurch, dass Zufußgehende Radwege oder Fahrbahnen betreten, ohne sich umzuschauen. Oft genug, weil Radwege direkt neben den Gehwegen liegen und weder sicht- noch fühlbar voneinander getrennt sind. Immer wieder gibt es Ausreden, warum man angeblich keinen Radweg anlegen oder eine verkehrsberuhigte Zone einrichten kann. Dabei gibt es immer Möglichkeiten, wenn man den Radverkehr ernst nimmt - der ADFC berät hier gerne! Es gehört aber auch politischer Mut dazu, denn man muss auf der Fahrbahn oder auf umgewidmeten Parkplätzen geschützten Raum für den Radverkehr schaffen. Diese eigene, fehlerverzeihende und - für alle Verkehrsteilnehmenden - selbsterklärende Infrastruktur schützt dann alle vor Unfällen: die Radfahrenden, aber auch die Fußgänger:innen und Autofahrenden.


https://bremen.adfc.de/pressemitteilung/ruecksichtsvoll-miteinander-auf-gemeinsamen-wegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Gibt der ADFC Bremen einen Newsletter heraus?

    Circa einmal im Monat informiert der ADFC Bremen mit seinem Newsletter über vergangene Events, aktuelle Projekte und anstehende Termine. Hier erfährst du alles über unsere Aktivitäten und bist frühzeitig informiert!

    Unter folgendem Link kannst du dich für den ADFC Newsletter anmelden

     

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  • Wie erreiche ich den ADFC Bremen?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Bremen e.V.

    Grünenstraße 35

    28199 Bremen

     

    Telefon: +49 421 51 77 88 20
    E-Mail: info@adfc-bremen.de


    Persönliche Termine sind mit unseren Mitarbeiter:innen nach Absprache möglich.

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  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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