An einer Baustellensituation verdecken Autos auf dem Radfahrstreifen die Sicht auf eine wartende Radfahrerin

Autos werden durch aufgestellte Barken in die Radverkehrsspur gezwungen. In dieser Verkehrssituation ist die auf dem Linksabbiegerstreifen wartende Radfahrerin für KFZ gar nicht mehr zu sehen. © ADFC Bremen/ Gesche Ahlgrim

Gefährliche Tradition: Wenn Bremer Baustellen den Radverkehr missachten

Straßenbaustellen in Bremen bieten den Radfahrenden mit erschütternder Verlässlichkeit kontinuierlich Negativbotschaften und oft zusätzlich massive Gefährdungen.

Auch bei der Umgestaltung des Osterfeuerberger Rings wurden alle entsprechenden Befürchtungen vollumfänglich bedient: Radwege, die im Nichts enden, ungeschützte Radverkehrsführung auf Fahrbahnen, auf denen Tempo 50 gefahren wird und wo weder Schild noch Markierung auf den dort unerwarteten Radverkehr hinweisen. Alles wieder einmal weder selbsterklärend noch fehlerverzeihend.

Der ADFC fordert eine zentrale Verwaltungsstelle für die Baustellenkoordination

Bereits im Sommer 2020 hatte der ADFC die Stadt Bremen aufgefordert endlich eine zentrale Schnittstelle zwischen Verkehrsressort, dem Amt für Straßen und Verkehr und der Polizei für die Baustellenkoordination einzurichten, die auch die Belange des Radverkehrs im Blick behält.  „Was wir hier gerade im Fall der Baustelle am Osterfeuerberger Ring vor uns haben ist kein Einzelfall und beschäftigt uns so oder in ähnlicher Form mehrfach im Jahr.“, so Sven Eckert, Geschäftsführer beim ADFC Bremen. Und weiter: „Die Bedürfnisse des Radverkehrs werden bei der Planung und Beschilderung von Baustellen fast nie richtig mitgedacht. Das muss sich dringend ändern.“ Zudem ist es aus Sicht des ADFC-Bremen dringend erforderlich, einen Leitfaden für die Führung des Radverkehrs in Baustellen aufzustellen.

Im letzten Jahr wies der ADFC darauf hin, dass viele der Unstimmigkeiten bei Baustellenplanungen daher rührten, dass je nach Lage der Baustelle die Polizei und das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) zuständig bzw. nicht zuständig sind. Die Faustregel, dass die Polizei für Baustellen in Seitenbereichen, wie Rad- und Fußwegen zuständig ist und das ASV für Baustellen auf Straßen und damit auch Absperrungen von Fahrbahnen, gilt jedoch nicht immer und ist zudem davon abhängig, ob es sich um eine Nebenstraße oder Hauptstraße handelt. Das klingt nicht nur kompliziert, es ist auch so. Eine zentrale Koordination unter verstärkt gemeinsamen Absprachen und der Berücksichtigung aller Verkehrsgruppen wird sogar von allen Beteiligten als sinnvolle Einrichtung erachtet – passiert ist in die Richtung aber immer noch nichts.

Radfahrende erwarten mit großer Besorgnis die weiteren Bauschritte am Osterfeuerberger Ring

Und so müssen sich Radfahrende weiterhin damit abfinden, dass sie an Baustellen größtenteils ungeschützt mit dem KFZ-Verkehr zusammengelegt werden. Mittlerweile gibt es zwar kleine Fortschritte an der Baustelle am Osterfeuerberger Ring. Aber noch immer ist es höchst gefährlich für Menschen mit dem Fahrrad, die Kreuzung Holsteiner Straße zu queren. Besonders brenzlig: Die Linksabbiegespur Richtung Grundschule am Pulverberg und Musikschule – durch die Barken am Fahrbahnrand rollt der Geradeausverkehr ohne den Hauch eines Sicherheitsabstandes am wartenden Fahrrad vorbei. Nur mit großer Besorgnis sind somit die noch zahlreichen nachfolgenden Baufortschritte zu erwarten.


https://bremen.adfc.de/pressemitteilung/gefaehrliche-tradition-wenn-bremer-baustellen-den-radverkehr-missachten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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