Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bremen e. V.

Fortgesetzte Unverbindlichkeit

Das Bremer Bündnis Verkehrswende hält die Vorlage zum aufgesetzten Parken in der Mobilitätsdeputation vom 16. Januar für völlig unzureichend.

Vor über einem halben Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem richtungsweisenden Urteil vom 06. Juni 2024 die Stadt Bremen verpflichtet, einen verbindlichen Plan zum Vorgehen gegen das aufgesetzte Parken zu erstellen und diesen zeitnah umzusetzen.

Zudem wird die Vorlage weder den Vorgaben des Gerichts, noch den Erfordernissen der Barrierefreiheit - nicht einmal im Ansatz - gerecht. Außer beim Wiederherstellen der Rettungssicherheit - sprich: ausreichende Fahrbahnbreiten und Befahrbarkeit von Einmündungen für Rettungsfahrzeuge - enthält sie keinerlei verbindliche Termine, bis wann die Stadt die unzumutbaren Behinderungen für Zufußgehende und Radfahrende in den Quartieren angehen wird. Dazu passt auch die Aussage von Frau Senatorin Ünsal, sie wolle alle „mitnehmen“. 
Dies hat bereits Wolfgang Köhler-Naumann vom VCD in der Sitzung als in die falsche Richtung gehend wie folgt abgelehnt. „Senatorin Ünsal erklärt nicht, ab wann sie die Menschen wohin mitnehmen will. Sie suggeriert damit vielmehr, dass es eine Lösung gäbe, die niemandem wehtun würde“. 

„Das sei jedoch angesichts des großen Umfangs des verbotswidrigen Verhaltens schlicht unmöglich.", erklärt Sven Eckert vom ADFC: „Die Herstellung des gesetzlichen Mindeststandards an Barrierefreiheit auf den Gehwegen, die durchgehende Befahrbarkeit von Radwegen und die Herstellung von Verkehrssicherheit durch das Freihalten von Kreuzungen sind nicht verhandelbar. Fuß- und Radwege sind keine Parkplätze; und wo keine Parkplätze sind, können auch keine Parkplätze wegfallen!“

Dies müsse die Politik aber auch offen kommunizieren. Nur so könnten sich die Menschen darauf einstellen und ihr Mobilitätsverhalten nach und nach entsprechend anpassen.

Das Bremen Bündnis Verkehrswende (BBV) ist entschlossen, diese weiter andauernde Untätigkeit nicht länger hinzunehmen. „Wir werden die Menschen auffordern, Anträge auf Beseitigung der unzumutbaren Behinderungen bei der Nutzung der Gehwege beim ASV zu stellen und sie dabei unterstützen“, führt Dieter Mazur vom BUND aus. „Diese Möglichkeit habe das Gericht schließlich auch insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen eröffnet, damit sie sich künftig auf die barrierefreie Nutzbarkeit der Gehwege verlassen können.“

Bremer Bündnis Verkehrswende

Das Bremer Bündnis Verkehrswende (BBV) ist ein Zusammenschluss von verkehrspolitisch aktiven Verbänden und Initiativen. Gemeinsam verfolgt das Bündnis das Leitbild der „Lebenswerten Stadt Bremen“. Damit ist eine Stadt gemeint, die zuallererst den Bedürfnissen und Erfordernissen ihrer Bewohner:innen dienen soll. Eine zukunftsfähige, lebens- und menschengerechte Stadt ist untrennbar mit Klimaschutz, Aufenthaltsqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum sowie sozialer Gerechtigkeit verbunden. 

Das Bündnis besteht zurzeit aus den fünf Verbänden ADFC, BUND, Einfach Einsteigen, FUSS e.V. und VCD sowie Personen aus Initiativen und Einzelpersonen. 


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