© Wolfgang Köhler-Naumann

Einen Gang runter schalten!

Mit einer Zebrastreifen Aktion fordern Verbände und Initiativen die Umsetzung von Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten.

Vertreter*innen von ADFC, BUND, der Bürgerinitiative Neustadt, Fuss e.V. und des VCDs fordern die Ausweitung von Tempo 30 Strecken vor sozialen Einrichtungen.  Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass z.B. vor Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten Tempo 30 eingerichtet werden muss, Ausnahmen davon sind zu begründen. Im Bremen wurden zwar viele Abschnitte geprüft, eine flächendeckendere Umsetzung fand jedoch nicht statt. Dabei ist längst wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Zahl der Unfälle sich bei Tempo 30 drastisch reduziert.

„Die Sicherheit von Schul- und KiTa-Kindern muss im öffentlichen Raum mehr Wert haben, als 500 m mit Tempo 50 fahren zu können“, so Angelika Schlansky vom Fuss e.V.. Sven Eckert, Geschäftsführer des ADFCs ergänzt: „Eine Temporeduzierung auf 30 km/h vermindert die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen KFZ- und Radverkehr erheblich. Das ist nicht nur ein Komfortgewinn in der gefühlten Sicherheit, sondern auch eine lebensrettende Maßnahme, denn mit Tempo 30 beträgt der Anhalteweg nur noch die Hälfte. Daher ist Tempo 30 auf allen Strecken, auf denen der Radverkehr zusammen dem Autoverkehr geführt wird, ein „Muss“ – alles andere steht dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel der Vision Zero entgegen“. Bisher lautet das Argument in Bremen noch zu häufig, dass der ÖPNV durch Tempo 30 zu sehr ausgebremst werden würde. Dazu sagt Martin Rode, Geschäftsführer des BUND Bremen: „Eine Temporegulierung ist mit dem ÖPNV vereinbar. Die Verkehrswende muss vorangetrieben werden. Konsequent ist hierfür eine lückenlose Umsetzung und Ausweitung der Tempo-30-Strecken sowie der Ausbau und die Anpassung des ÖPNVs.“

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft hatten am 3. und 5. November jeweils am Morgen und am Nachmittag einen künstlichen Zebrastreifen zwischen den Standorten zweier Krippen bzw. Kindergärten in Woltmershausen ausgelegt. „Mit einfachen Maßnahmen, lässt sich hier die Querungssituation für den Großteil der Verkehrsteilnehmenden verbessern. Ein Zebrastreifen und die Geschwindigkeitsregulierung sind günstige und schnell umsetzbare Maßnahmen, sowohl für die Verkehrssicherheit, als auch für den Umweltschutz und kommen auch dem örtlichen Gewerbe zugute“, so Wolfgang Köhler-Naumann vom VCD.

Am Mittwoch den 3.11. wurde zwischen zwei Kindergärten ein künstlicher Zebrastreifen ausgerollt. Die Aktion war sehr erfolgreich, der Zebrastreifen wurde sowohl von Fußgänger*innen, als auch Autofahrer*innen gut angenommen. Am Freitag den 5.11. wird zwischen Martinshof und Lidl in Woltmershausen eine ähnliche Aktion stattfinden, bei der auch weitere Fotos entstehen werden.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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