ADFC-Stellungnahme zum Urteil um aufgesetztes Parken in Bremen
Der ADFC begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts zum aufgesetzten Parken vom 22.2.22 und weist darauf hin, dass auch das Falschparken auf Radwegen ein andauerndes Problem in Bremen darstellt.
Recht auf freie Geh- und Radwege
Die Bremer Verkehrsbehörde muss „geeignete und wirksame Maßnahmen gegen das regelmäßige Gehwegparken“ ergreifen, so steht es in dem Gerichtsurteil, das am Dienstag verkündet wurde. Damit ist klar, was vorher schon alle wussten: Aufgesetztes Parken ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Neu ist, dass die Behörden jetzt in die Pflicht genommen werden, dagegen vorzugehen – etwas, dass sie vorher jahrelang vernachlässigt haben.
Viele Meldungen im ADFC-Mängelmelder bestätigen das Problem
Geklagt hatten drei Privatpersonen aus drei Bremer Stadtteilen. Das Urteil bezieht sich zunächst auch nur auf deren drei Wohnstraßen, in denen nun Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Problem allerdings besteht in weiten Teilen des Bremer Stadtgebiets. Zahlreiche Meldungen, die täglich im ADFC-Mängelmelder zu Rad- und Gehwegbehinderungen eingehen, bestätigen das.
Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen das Falschparken
„Mit Falschparken gehen ganz konkrete Sicherheitsgefährdungen einher, die nicht länger geduldet werden dürfen. Wenn Zufußgehende und Radfahrende nicht einmal die wenigen Flächen, die ihnen in der Stadt zugestanden werden, frei nutzen können, bleibt ihnen nur das Ausweichen auf die Fahrbahn übrig. Damit einher geht ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsdefizit, Komfortverlust und Fahrzeitverlängerung.“ sagt Sven Eckert, Geschäftsführer des ADFC Bremen. „Wir sehen das getroffene Urteil darum als wegweisenden Meilenstein im Kampf gegen Falschparkende und wünschen uns, dass die kommenden Maßnahmen auf weitere kritische Wohngebiete ausgeweitet werden.“