Minister-Entwurf zur fahrradfreundlichen StVO

Am 7. Juni hat Bundesverkehrsminister Scheuer seinen Entwurf für eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung veröffentlicht. Der ADFC sieht den Entwurf verhalten positiv, aber auch Nachbesserungsbedarf.

ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf
ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf © BMVI

Der ADFC lobt die große Bandbreite an Reformvorschlägen des Entwurfs und die Ankündigung, auch das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ab 2020 entsprechend zu reformieren. Der ADFC vermisst allerdings größere Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, dem Radverkehr mehr Platz im Straßenraum einzuräumen.     

„Die Vorschläge des Ministers für eine fahrradfreundliche StVO sind ein guter Anfang. Auch, dass er an den dicken Brocken des Straßenverkehrsgesetzes ran will, ist gut. Denn noch fehlt der große Wurf, der es Städten ermöglicht, den Platz zugunsten des Fahrrads neu aufzuteilen. Es gibt immer noch zu viele Hürden für die Einrichtung von geschützten Radwegen und Fahrradstraßen“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.

ADFC-Bewertung der Vorschläge im Einzelnen

  • Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder: Überfälliger Schritt. Höhere Bußgelder müssen aber auch für Radfahrstreifen und bauliche Radwege gelten, nicht nur auf Schutzstreifen.
  • Mindestüberholabstand für Kfz: Überfälliger Schritt. Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn sollte allerdings die Ausnahme sein. Ziel müssen durchgängige Netze aus vom Autoverkehr getrennten Radwegen sein.
  • Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende LKW: Zu zaghafter Schritt. Echte Schrittgeschwindigkeit – zwischen 4 und 7 km/h – hilft, einen sicherheitsfördernden Geschwindigkeitsunterschied zwischen Lkw und Radfahrenden herzustellen. 11 km/h sind immer noch zu schnell.
  • Grüner Pfeil für Radfahrer: Überfälliger Schritt. Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende ist in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich erprobt.
  • Einrichtung von Fahrradzonen: Guter Schritt, funktioniert aber nur, wenn gleichzeitig die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert wird. Das ist bisher nicht vorgesehen.    
  • Nebeneinanderfahren erleichtern: Guter Schritt. Wichtig ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmende diese Regeln auch kennen. Bisher werden Radfahrende auf der Fahrbahn oft angehupt und abgedrängt.
  • Parkverbot an Kreuzungen: Zu zaghafter Schritt. Kreuzungen sollten mit einem Abstand von 10 Metern (statt 5 Metern) von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden, um freie Sicht zwischen Rad- und Autoverkehr zu ermöglichen. So ist es auch in den Niederlanden.
  • Piktogramm Lastenräder: Guter Schritt. Auch für die zunehmende Zahl von Spezialrädern braucht es genügend große, sichere Abstellplätze.
  • Verkehrszeichen für Radschnellwege: Überfälliger Schritt. Radschnellwege müssen durchgängig gut ausgeschildert sein, damit sie als attraktive Schnellverbindung z. B. für Pendler*innen funktionieren. 
  • Überholverbot an Engstellen: Guter Schritt, muss aber mit deutlicher Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden einhergehen, von denen Radfahrende häufig als Störfaktor und nicht als gleichberechtigt wahrgenommen werden.  
  • Innovationsklausel: Sehr guter Schritt, der es Kommunen ermöglicht, beispielsweise flächendeckend Tempo 30 oder ein Einfahrverbot für schwere LKW in Pilotprojekten zu erproben
  • Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen: Kleiner, aber richtiger Schritt, der aber erst 2020 mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO kommen soll.

Das fehlt

Nach Auffassung des ADFC fehlt nach wie vor:

  • Abschaffung des Begründungszwangs für manche Typen von Radverkehrsanlagen
  • Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts
  • Leichtere Einrichtung von Fahrradstraßen
  • Verpflichtung zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen an allen Straßen über Tempo 30
  • Vorrang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vor Kfz-Parkplätzen

ADFC-Entwurf: Das „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Der ADFC hat Anfang Mai einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und Minister Scheuer beim Nationalen Radverkehrskongress in Dresden überreicht. Er enthält Vorschläge für eine fahrradfreundliche Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des höherrangigen Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ziel ist eine gerechtere Gesetzgebung.

„Minister Scheuer muss an einigen Stellen nochmal nachlegen – und schnell an das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ran. Dort muss er festschreiben, dass nicht mehr die Flüssigkeit des Autoverkehrs alleinige Priorität hat, sondern die Gleichstellung aller Verkehrsarten und das Ziel „Vision Zero“, also null Tote im Straßenverkehr. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Klima, Umwelt und Gesundheit dem Primat des motorisierten Verkehrs unterzuordnen. Städte müssen die Möglichkeit haben, das freie Parken einzuschränken, um Platz für den Radverkehr zu gewinnen, das Verkehrstempo zu reduzieren und Beschränkungen für den Autoverkehr einzurichten, wo es zur Förderung von Auto-Alternativen sinnvoll ist.“

https://bremen.adfc.de/neuigkeit/minister-entwurf-zur-fahrradfreundlichen-stvo

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    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
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    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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