Expertenanhörung zur StVO-Novelle

Die Bundesregierung will die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novellieren. Bei der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 25. September wurde deutlich, dass die Maßnahmen teils auf Zustimmung und teils auf Ablehnung bei Expert*innen stoßen.

Expertenanhörung zur StVO-Novelle.
Expertenanhörung zur StVO-Novelle. © ADFC/ April Agentur

Mit der StVO-Novelle will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter anderem eine Erhöhung der Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen einführen. Außerdem soll ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts für das Überholen von Fußgänger- und Radfahrer*innen festgeschrieben werden. Weiter sollen die Grünpfeilregelung auf Radfahrende ausgeweitet werden und diese nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Der ADFC hatte dem Verkehrsminister bereits im Mai einen eigenen weitreichenden Gesetzentwurf zu einer fahrradfreundlichen StVO überreicht und drängt auch auf eine Änderung des höherrangigen Straßenverkehrsgesetzes, damit Städte ohne Einschränkungen mehr Platz für bessere Radwege und den Fußverkehr schaffen können.

Maßnahmen unterschiedlich beurteilt

Die öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zur Novelle der StVO zeigte, dass die eingeladen Expert*innen die Maßnahmen unterschiedlich beurteilen: Erwartungsgemäß sprach sich der ADAC gegen ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen aus. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, sieht beim Nebeneinanderfahren keinen Regelungsbedarf. Bei der Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw sieht Brockmann "ein Vollzugsdefizit". Um Abbiegeunfälle zu verhindern, seien Abbiegeassistenzsysteme nötigt.

Fuß- und Radverkehr nicht gegeneinander ausspielen

Wolle man den Radverkehr tatsächlich verdreifachen oder gar vervierfachen, müsse er viel sicherer als heute werden, sagte Burkhard Stork vom ADFC. Der Bundesgeschäftsführer warnte davor, Rad- und Fußverkehr gegeneinander auszuspielen. Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf "Gute Straßen für alle" für gesetzliche Regelungen ein, die die Mobilitätsinteressen und die Verkehrssicherheit aller, insbesondere aber die von ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern berücksichtigen. Deshalb plädiert der ADFC in seinem Entwurf für Tempo 30 innerorts und Tempo 70 auf Landstraßen  als Regelgeschwindigkeit. Höhere Geschwindigkeiten soll es nur ausnahmsweise und nur dort geben, wo sichere Radverkehrsanlagen vorhanden sind.

Für Tempo 30 haben sich auch andere Experten ausgesprochen, wie der Verein Changing Cities. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat verwies darauf, dass die Überlebenschance für Fußgänger*innen bei einer Kollision mit einem Auto bei Tempo 30 deutlich höher sei als bei Tempo 50. Für eine bundesweite Regelung für Tempo 30 innerorts brauche es aber mehr Forschung in festgelegten Modellregionen, aber Kommunen sollten eigenständig Tempo 30-Zonen ausweisen können.

https://bremen.adfc.de/neuigkeit/expertenanhoerung-zur-stvo-novelle

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    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
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    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

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