Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bremen e. V.

Nds.-Petition bitte unterschreiben: Max. 70 km/h auf Landstraßen ohne Fahrradweg

Wichtig:

Hier kannst Du eine Petition an den niedersächsischen Landtag unterzeichnen, in der es um die Einführung einer "Generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen ohne Fahrradweg" geht.

Abstimmung Gruppe Illustration
Abstimmung Gruppe Illustration © ADFC | april agentur

Der Link zur Petition auf der Webseite des Landes Niedersachsen ist hier:
https://www.navo.niedersachsen.de

Und so geht's:

  • Unterschreiben kann man diese Petition bis Montag, den 20. Oktober 2025.
  • Nach dem Ausfüllen erhält man per Mail einen Link, 
    ■ den man noch anklicken muss:
    ■ Erst dann war die Unterzeichnung erfolgreich.
     
  • Es ist natürlich bekannt, dass auch ein Tempolimit auf 70 km/h keine sichere Infrastruktur ersetzt. Und ohne Kontrollen werden Tempolimits meistens nicht eingehalten etc. pp.
     
  • ABER: 
    Die Einführung von Tempo 70 auf Außerorts-Straßen ohne Radweg wäre ein Zeichen, 
    ■ dass auf Radverkehr Rücksicht genommen werden muss,
    ■ und 70 km/h ist allemal besser als mit 100 km/h überholt zu werden.
  • Die in dieser Petition aufgestellte Forderung entspricht auch der Beschlusslage des Bundes-ADFC
    .
  • ❤️❤️❤️ Und: 
    Herzlichen Dank für Deine Unterstützung! 

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Und wusstest Du das schon?

1. Die 70-Stellungnahme des ADFC Niedersachsen e.V. beim NDR / auf Instagram:


2. WIE schnell darf ein Lkw eigentlich fahren, und WER kontrolliert's eigentlich?

DAS sagt der § 3 der StVO “Geschwindigkeit"

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. 50 km/h 
    Innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge,
     
  2. Außerhalb geschlossener Ortschaften:

    a) 60 km/h
    aa) für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
    bb) für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie 
    cc) für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

    b) 80 km/h
    aa) für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
    bb) für Personenkraftwagen mit Anhänger,
    cc) für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
    dd) für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger.

    c) 100 km/h 
    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
     
  3. 50 km/h
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

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Warum eigentlich der ganze Aufwand? DESHALB!

Unterstützen Sie die Petition für 70 km/h auf Landstraßen ohne durchgehenden Fahrradweg, um die Radverkehrssicherheit in Niedersachsen spürbar zu erhöhen. 

  • Viele Landstraßen weisen enge Querschnitte und fehlende Schutzstreifen auf, wodurch Konflikte zwischen Kfz und Radfahrenden besonders gefährlich sind.
  • Eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h reduziert Anhaltewege, senkt die Aufprallenergie bei Zusammenstößen und schafft sofortige Verbesserungen für Menschen, die täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Die Niedersachsen Petition bietet eine konkrete und pragmatische Maßnahme zur Verringerung von Unfällen und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf ländlichen Straßen. 

  • Durch die Kombination von Geschwindigkeitsbegrenzung, gezielter Beschilderung und Informationskampagnen lassen sich Unfallhäufigkeiten und schwere Verletzungen merklich reduzieren.
  • Beispiele aus vergleichbaren Regionen zeigen, dass niedrigere Höchstgeschwindigkeiten auf Abschnitten ohne Radweg die Konfliktpunkte entschärfen und das Sicherheitsgefühl für Radfahrende deutlich verbessern.

Bitte unterschreiben Sie die Petition und teilen Sie den Link in Ihrem Netzwerk, um politischen Druck für eine schnelle Umsetzung aufzubauen. Ihr Beitrag stärkt die Forderung nach mehr Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer und unterstützt konkrete Schritte zur Verbesserung der Infrastruktur in Niedersachsen. 

Unterstützen Sie jetzt die Initiative für 70 km/h auf Landstraßen und helfen Sie mit, die Straßen sicherer für alle Verkehrsteilnehmer zu machen. HIER ist diese Niedersachsen-Petition: 

Der Wortlaut dieser Petition

Generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen ohne Fahrradweg

Ich beantrage, dass auf allen Landstraßen in Niedersachsen, an denen kein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist, eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt.

Begründung: Wo Bäume an Landstraßen stehen, wird häufig Tempo 70 angeordnet, um Autofahrer zu schützen. Für Radfahrer und Fußgänger, die mangels Radweg die Fahrbahn nutzen müssen, gilt ein entsprechender Schutz meist nicht. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung dar und ist nicht nachvollziehbar, da alle Menschenleben gleichermaßen schützenswert sind, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man sich auf den Straßen bewegt.

Ein Tempolimit von 70 km/h würde die Verkehrssicherheit für alle erhöhen. Besonders für Menschen in dörflichen Regionen auf dem Weg zu Freunden, zum Sport, zur Ausübung eines Hobbys etc. Insbesondere aber für Kinder auf dem Schulweg, würde es durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung sicherer werden, wenn sie ihre Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen wollen oder müssen und kein Radweg vorhanden ist.

Eingereicht: Ute Grafelmann


https://bremen.adfc.de/neuigkeit/bitte-unterschreiben-nds-petition-fuer-70-km-h-auf-landstrassen-ohne-fahrradweg-1

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