Naturnah: Radreisen und Zelten

Stellen Sie Ihre Fläche für Radreisende zur Verfügung. © ADFC/ Falk Richter

Sofort ADFC-Dachgeber werden

Der ADFC-Dachgeber ist ein Verzeichnis, das auf das Gegenseitigkeitsprinzip setzt: Nur wer selbst im Verzeichnis vermerkt ist oder ihm beitritt, kann von dem privaten, nicht kommerziellen Übernachtungsangebot Gebrauch machen.

Möchten Sie umgehend das aktuelle Übernachtungsangebot nutzen, so überweisen Sie bitte neben der Aufnahmegebühr die doppelte Schutzgebühr. Sie erhalten dann einen Mitgliedsausweis, den Datenausdruck Ihrer Angaben und eine Kopie der derzeit gültigen Adressliste.

Anfang des folgenden Jahres werden Ihre Angaben automatisch über die neue Ausgabe des Dachgebers allen anderen Mitgliedern bekannt gegeben. Das Gegenseitigkeitsprinzip hat ab diesem Zeitpunkt auch für Sie Gültigkeit. (Bitte auf dem Überweisungsträger deutlich Name und Adresse vermerken. Der Überweisungsträger allein reicht nicht zur Anmeldung!)

Anmeldung

Pro Anmeldung wird ein Name und eine Adresse in das Verzeichnis aufgenommen und dafür ein Adressenheft verschickt. Familien oder Wohngemeinschaften können weitere Namen in die Rubrik „Weitere Personen im Haushalt“ eintragen. Deren volle Namen werden dann mit auf den Mitgliedsausweis ausgedruckt, so dass sie auch allein bei anderen Dachgebern übernachten dürfen.

Nur-Gastgeber: Auch wer nur kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für Radreisende anbieten, das Verzeichnis aber selbst nicht nutzen möchte, kann sich eintragen lassen. Die Aufnahme ist dann gebührenfrei (kein Ausweis- und kein Adressverzeichnisversand).

Ich möchte Mitglied im ADFC-DACHGEBER werden!

ADFC-Dachgeber Beitrittsformular

Rückmeldung: Die jährliche Rückmeldung ist notwendig, damit das Verzeichnis immer aktuell bleibt. Sie kann auch durch rechtzeitiges Überweisen der Schutzgebühr erfolgen (sofern sich die Vorjahresdaten nicht geändert haben!).

Missbrauch: Das Verzeichnis darf nur von denjenigen genutzt werden, deren Adresse im Verzeichnis steht und die einen Dachgeber-Mitgliedsausweis vorzeigen können. Jeder Gastgebende hat das Recht, unbefugte Personen abzuweisen. Weitangereiste ausländische Radreisende sollten aber als Zeichen selbstverständlicher Gastfreundschaft von dem Übernachtungsangebot der Liste Gebrauch machen dürfen, ohne selber darin vermerkt zu sein. Die widerrechtliche Nutzung des ADFC-Dachgebers sowie einzelner Adressen daraus stellt einen Vertrauensmissbrauch dar, der nicht toleriert wird!

Aufnahme: Sie wollen Mitglied im ADFC-Dachgeber werden, dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es per E-Mail oder per Post zusammen mit der Schutzgebühr ein. Bald darauf erhalten Sie die aktuelle Adressliste (als pdf oder in gedruckter Form), Ihren Dachgeber-Mitgliedsausweis und einen Datenausdruck mit Ihren Angaben zugeschickt.

Diese Angaben werden in der nächsten Ausgabe des ADFC-Dachgebers veröffentlicht und andere Mitglieder können fortan bei Ihnen anfragen.

Schutzgebühr: Die jährliche Schutzgebühr für die Adress-Liste beträgt 15 Euro (ADFC-Mitglieder: 10 Euro). Für die Anmeldung wird eine einmalige Aufnahmegebühr von drei Euro erhoben. Den Gesamtbetrag bitte auf das folgende Konto überweisen:

DACHGEBER Wolfgang Reiche
IBAN: DE45 2001 0020 0559 1012 00
BIC/SWIFT: PBNKDEFF
 

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