Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte.

Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte. © ADFC/Gerhard Westrich

Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Der ADFC hat sein Gute-Straßen-für-alle-Gesetz aktualisiert. Das Ziel: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das höherrangige Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen klimafreundliche Verkehrsarten stärken und Menschen besser schützen.

Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ für eine grundlegende Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ein. Er hat seinen Gesetzentwurf von 2019 nun an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Im Rahmen der fahrradfreundlichen StVO-Novelle von 2020 wurden bereits einige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Doch der Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ geht weit über das hinaus, was bislang geändert wurde.

Straßenverkehrsgesetz modernisieren

Aktuell ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr flüssig läuft. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz muss aber den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und nach attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen, so der ADFC.

Dafür ist es dringend notwendig, das Straßenverkehrsgesetz zu überarbeiten und dem Umweltverbund, also dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang gegenüber flüssigem Pkw-Verkehr einzuräumen.

Neue Ziele für das StVG

Deshalb sollte das Straßenverkehrsgesetz künftig folgende Ziele enthalten:

  • Vision Zero, keine Verkehrstoten, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen und ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen aktiv schützen.
  • Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden.
  • Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele.
  • Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung als Ziel: Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen.
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Wird das freie Parken für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, lässt sich Platz für Fuß- und Radverkehr gewinnen.

Innovationsklausel einführen

Sowohl für das Straßenverkehrsgesetz als auch für die Straßenverkehrs-Ordnung besteht der ADFC auf einer Innovationsklausel. Die StVO-Novelle von 2020 hat nur herkömmliche Verkehrsversuche etwas erleichtert: Sie müssen zwar nicht mehr mit einer besonderen örtlichen Gefahrenlage begründet werden, dürfen aber nur erprobt werden, wenn sie auch jetzt schon als dauerhafte Regelung erlaubt wären.

Es muss auch möglich sein, Verkehrsversuche zu machen, die nicht dem bestehenden und oft überalterten Regelwerk entsprechen – das bremst Verkehrswende und Innovationen nur unnötig aus, so der ADFC.

Die vollständige überarbeitete Fassung des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzentwurfs lässt sich in der blauen Servicebox herunterladen. Dort finden sich auch die ADFC-Bewertungen der Änderungsentwürfe zu StVO (2020) und VwV-StVO (2021).

Aktualisiert am 25.10.2021

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://bremen.adfc.de/artikel/das-gute-strassen-fuer-alle-gesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Gibt der ADFC Bremen einen Newsletter heraus?

    Circa einmal im Monat informiert der ADFC Bremen mit seinem Newsletter über vergangene Events, aktuelle Projekte und anstehende Termine. Hier erfährst du alles über unsere Aktivitäten und bist frühzeitig informiert!

    Unter folgendem Link kannst du dich für den ADFC Newsletter anmelden

     

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Bremen?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Bremen e.V.

    Grünenstraße 35

    28199 Bremen

     

    Telefon: +49 421 51 77 88 20
    E-Mail: info@adfc-bremen.de


    Persönliche Termine sind mit unseren Mitarbeiter:innen nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Gibt der ADFC mir Tipps für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    Für (Tages-)Touren im Land Bremen und Umgebung hat der ADFC Bremen gemeinsam mit dem Weser-Kurier das Heft "Rad+Tour" herausgegeben, das in der Geschäftsstelle erhältlich ist.

    weiterlesen

  • Codiert der ADFC mein Fahrrad?

    Der ADFC Bremen codiert zu bestimmten Veranstaltungen Fahrräder. Diese Events werden rechtzeitig auf unserer Website oder im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC bekanntgegeben. Mit einem neuen Verfahren, der Nadelmarkierung werden verschlüsselte personenbezogene Daten in den Rahmen der Fahrräder geprägt und sind dann so eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrads.

    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
    • Die Registrierung in großen Datenbanken ist überflüssig, da die Codiernummer einheitlich zugeordnet werden kann.

    Die Codiergebühr beträgt 15 €, Familientarif 25 €, ADFC- Mitglieder zahlen nur 6 €, Familientarif 11 €

    Bestimmte Fahrräder werden von uns aus technischen Gründen nicht mit einer Codierung versehen. Dazu gehören Fahrradrahmen aus Carbon, Titanal, sehr leichte Alu-Sportrahmen oder auch spezielle Rahmenformen sowie die meisten Kinderräder.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt