Änderungen am ADFC-Mängelmelder
Ende August haben wir einige Änderungen am ADFC-Mängelmelder vorgenommen, um die eingehenden Meldungen noch besser bearbeiten und an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können.
Für die Meldung eines Mangels ist nun die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse erforderlich. Eine Kontaktadresse ist von Vorteil, wenn die Mängelbearbeiter des ADFC Nachfragen stellen, oder individuell über den Bearbeitungsstand informieren möchten. Zudem ist zukünftig das Anfügen eines Fotos für einige Mängelmeldungen verpflichtend. Ein Foto der betreffenden Stelle kann die fachliche Einordnung und die weitere Bearbeitung enorm erleichtern, etwa wenn bei der Entscheidung, ob im Falle eines Wegeschadens eine Ausbesserung ausreicht, oder eine größere Sanierungsmaßnahme erforderlich ist.