Sehen und gesehen werden. Fahrradbeleuchtung ist bei Dunkelheit essentiell.

Sehen und gesehen werden. Fahrradbeleuchtung ist bei Dunkelheit essentiell. © Busch + Müller

Fahrradbeleuchtung

Welche Beleuchtung gehört ans Rad? Viele Änderungen in kurzer Zeit haben Radfahrende verwirrt. Die gute Nachricht: Die Vorschriften sind nutzerfreundlicher geworden. Der ADFC gibt einen Überblick.

Das ist die wichtigste Neuerung der letzten Jahre im Bereich Beleuchtung: Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Sie müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden.

Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.

Reflektoren sind Pflicht

Zusätzlich sind einige Reflektoren vorgeschrieben: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, wurde mittlerweile gestrichen.

An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.

Leuchten müssen zugelassen sein

Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.

Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter, die gern anstelle von oder zusätzlich zu Scheinwerfer und Rücklicht eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.

Zuverlässigkeit ist gestiegen

Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile sehr zuverlässig, nachdem sie jahrelang ein steter Quell von Problemen war. Nabendynamos liefern bei jedem Wetter Strom. Moderne LED-Beleuchtung ist so leistungsstark, dass selbst eine stockfinstere Umgebung mit guter Sicht durchquert werden kann.

Die Lebensdauer der Beleuchtungselemente ist zudem sehr viel länger die der Glühbirnchen von früher. Glühbirnen sind, zusammen mit Seitenläufer-Dynamos, kaum noch auf dem Markt zu finden.

Batterieleuchten profitieren von LED-Technik

Die Beleuchtung von Pedelecs wird meist nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch für mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der Fälle nicht im Dunkeln steht.

Batteriebeleuchtung ist dank der energieeffizienten LED-Technik ebenfalls zuverlässiger geworden. Dennoch eignen sich batterie- oder akkubetriebene Leuchten eher für gelegentliche Einsätze, weil regelmäßiges Nachladen notwendig ist. Und das wird erfahrungsgemäß auch mal vergessen. Es ist auch lästig, Scheinwerfer und Rücklicht immer abzunehmen, sobald man das Rad abstellt, weil sie sonst geklaut werden könnten.

Korrekte Einstellung ist wichtig

Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können enorm blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefährlich sein.

Nach den alten Vorschriften soll der Lichtkegel des Scheinwerfers in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden.

Neuere und leistungsstärkere Scheinwerfer sind aber in der Lage, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrrad auszuleuchten, ohne Blendwirkung für entgegenkommende Radfahrende. Daher ist es wichtig, sich an die Anleitung der Hersteller für eine korrekte Einstellung zu halten.

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    Mitzubringen sind neben dem eigenen Fahrrad ein Eigentumsnachweis oder Kaufbeleg und der Personalausweis.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • Durch das geringere Diebstahlrisiko vermindern sich bei vielen Fahrradversicherungen die Beiträge.
    • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund der personenbezogenen Daten und schnelle Zuführung aufgefundener Fahrräder.
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